Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann stellen Sie einen Bauantrag, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die technischen Anforderungen, und am Ende erteilt sie die Genehmigung oder lehnt den Antrag ab. Grundlage für viele dieser Schritte ist die Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung für die Länder dient. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern liegen vor allem in der konkreten Ausgestaltung: Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail läuft. Dazu gehört beispielsweise, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer bauvorlageberechtigt ist und welche Anforderungen an die eingereichten Unterlagen gelten. Auch die Frage, ob digitale Antragswege verfügbar sind, kann je nach Land unterschiedlich umgesetzt sein. Für Sie als Bauherr:in ist deshalb entscheidend, die Regeln im jeweiligen Bundesland zu kennen. Denn selbst wenn das Grundmuster gleich bleibt, können sich Fristen, Zuständigkeiten und der Umfang der Nachweise je nach Landesrecht unterscheiden. Wer frühzeitig die landesspezifischen Vorgaben prüft, vermeidet häufige Rückfragen im Genehmigungsprozess. Ein weiterer Punkt ist die Einbettung in die kommunale Planung: Der Bebauungsplan und die örtlichen Vorgaben bleiben in allen Ländern zentrale Bezugspunkte. Je nachdem, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder ob stattdessen das Bauplanungsrecht nach den jeweiligen Kriterien greift, kann sich die praktische Prüfung im Genehmigungsverfahren unterscheiden. Damit hängt der weitere Ablauf oft stärker von der konkreten Planungslage ab als vom Bundesland allein.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Dresden

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Dresden. Sachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" - prüfen Sie dort, ob Ihre Stadt bereits angeschlossen ist.

Zur Digitalen Baugenehmigung (Sachsen)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Sachsen

In {in_seo_bundesland} sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben vollständig genehmigungsfrei ist oder ob dennoch eine formale Prüfung nötig wird. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Nutzung kann der Unterschied zwischen „ohne Genehmigung“ und „mit Genehmigung“ von den konkreten Umständen abhängen. Achten Sie deshalb auf die richtige Einordnung, bevor Sie planen oder beauftragen. Hilfreich ist außerdem, die Anforderungen an die Bauvorlagen frühzeitig mit der zuständigen Stelle abzustimmen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen im weiteren Ablauf.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Dresden.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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